Athener Gericht stoppt vorerst EnteignungStreit um deutsche Güter und Entschädigung geht weiterATHEN, 19. September. Ein Athener Gericht hat die Enteignung deutschen Besitzes in Griechenland zur Entschädigung von NS-Opfern am Dienstag vorerst gestoppt. Richter Theodoros Kanelopoulos gab einer deutschen Beschwerde statt und wies den Einspruch der Nachkommen von NS-Opfern ab. Die deutsche Regierung hatte in Griechenland eine einstweilige Verfügung gegen die geplante Zwangsvollstreckung von Häusern und Grundstücken erwirkt, gegen die die Nachkommen der NS-Opfer Einspruch erhoben hatten. Eine Enteignung könne es nicht ohne die Erlaubnis des griechischen Justizministeriums geben, urteilte der Richter und stellte sich damit auf den Standpunkt der Athener Regierung. Das Urteil bleibt zunächst bis Oktober 2001 in Kraft. Hinterbliebene von Opfern eines Massakers der SS im Zweiten Weltkrieg hatten 1995 eine Klage auf Entschädigung eingereicht. Zwei Jahre später verurteilte das Landgericht von Livadia die Bundesrepublik zur Zahlung von 54 Millionen Mark. Diese Summe hat sich durch Zinsen auf 86 Millionen erhöht. Außerdem soll Deutschland die Gerichtskosten tragen. Die Bundesregierung legte Revision ein. Nachdem der Senat des griechischen Obersten Gerichts das Urteil aber bestätigte, hatte der Rechtsanwalt der Nachkommen die Zwangsversteigerung deutscher Immobilien in die Wege geleitet. Gerichtsvollzieher begannen mit der Schätzung des Goethe-Instituts. Weiterhin sind zwei deutsche Schulen sowie das Deutsche Archäologische Institut in Athen bedroht. Berlin: Verstoß gegen Völkerrecht Die deutsche Regierung stellt sich auf den Standpunkt, dass die Forderungen der NS-Opfer mit Wiedergutmachungszahlungen aus den 60er-Jahren in Höhe von 115 Millionen Mark abgegolten sind und die Beschlagnahme deutschen Eigentums gegen das Völkerrecht verstößt. Die griechische Regierung vertritt die Auffassung, dass die Aktionen der Behörden nur mit Genehmigung des Justizministeriums rechtens seien. (AP) |