Politik / 25.07.2000

Athener Gericht weist Klage ab

Beschlagnahme deutschen Eigentums bleibt blockiert

Athen. Die Beschlagnahme deutschen Staatseigentums in Griechenland bleibt weiter blockiert. Ein Athener Gericht wies gestern die Beschwerde der Hinterbliebenen von Nazi-Opfern des mittelgriechischen Ortes Distomo gegen die Aussetzung der Beschlagnahmeverordnung ab. Deutschland hatte in der vergangenen Woche erfolgreich eine einstweilige Verfügung gegen die Beschlagnahme eingelegt, von der unter anderem das Deutsche Archäologische Institut, das Goethe-Institut und das Deutsche Gymnasium in Athen betroffen sind.

Das oberste Gericht Griechenlands hatte im April ein Gerichtsurteil von 1997 im Grundsatz bestätigt, wonach Deutschland zur Zahlung von etwa 55,3 Millionen Mark an fast 300 Hinterbliebene von Bewohnern Distomos verurteilt wurde, die im Juni 1944 von der SS als Vergeltung für Partisanenaktionen gegen die deutsche Besatzungsmacht ermordet wurden. Vor zwei Wochen hatten dann die Gerichtsvollzieher mit der Schätzung der deutschen Liegenschaften begonnen. Berlin hat sich auf den Standpunkt gestellt, dass die Forderungen mit Wiedergutmachungszahlungen aus den 60er Jahren abgegolten seien und die Beschlagnahme gegen das Völkerrecht verstoße. Athen meint, dass die Aktionen nur mit Genehmigung des Justizministeriums rechtens seien. AP

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